PLATZ- UND SPIELORDNUNG

Platz- und Spielordnung

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Spielbetriebes auf der Tennisanlage für die 6 Plätze dient das Kartenstecksystem.

 
Spielsystem 

Das System ist ein Platzbelegungsplan mit Einteilung nach Uhrzeit für 6 Plätze. Jedes Mitglied, das die Anlage mit der Absicht betritt, Tennis zu spielen, kann nur mit der offiziell gültigen Jahreskarte einen Platz belegen. Für ein Einzel kann ein Mitglied für ein anderes Mitglied dessen Karte stecken. Für ein Doppel sind mindestens 2 Mitglieder erforderlich, die für 2 weitere Mitglieder die Karten stecken können.

Hierbei müssen jedoch die Mitglieder, die die Karten gesteckt haben, auf der Anlage verbleiben. Es ist nicht erlaubt, eine Platzbelegung mit der Karte eines Mitgliedes (oder Gastkarte), mit dem  man nicht spielen wird, vorzunehmen und diese anschließend auszutauschen.

Hierbei sind folgende Regelungen zu beachten:

- Der zuerst freiwerdende Platz muss bespielt werden.
- Karten dürfen nur im Anschluss an eine Paarung zur nächstmöglichen Zeit gesteckt werden..
- Das Anrecht auf die Benutzung erlischt, wenn die Paarung nicht spätestens 5 Minuten nach Beginn  der Spielzeit den Platz          betreten hat.
- Bei Zuwiderhandlung ist jedes Clubmitglied berechtigt, für Einhaltung der Spielordnung zu sorgen.
- Passive Mitglieder sind  4x in einer Saison ohne gesonderte Zahlung einer Gebühr im  Rahmen der „Gastregelung“ spielberechtigt.


Spieldauer 

Einzel
Für ein Spiel steht den Mitgliedern eine Stunde zur Verfügung. (50 Minuten Spieldauer – 10 Minuten Platzpflege)

Doppel
Für ein Spiel stehen den Mitgliedern 90 Minuten zur Verfügung. (80 Minuten Spieldauer – 10 Minuten Platzpflege)
Tenniskleidung

Tennisgemäße Kleidung ist lt. DTB erforderlich. Zwingend erforderlich sind auf den Plätzen ordnungsgemäße Tennisschuhe, damit die Plätze bei starken Profilsohlen nicht beschädigt werden.


Pflege der Plätze 

Jeder Platzbenutzer ist verpflichtet, den Platz vor Beginn des Spieles zu wässern.
Nach Beendigung des Spieles muss der Platz ordnungsgemäß abgezogen werden.
Von dieser Verpflichtung entbindet auch nicht der „Verzicht“ der nachfolgenden Spieler.
Die Mitglieder haben hinsichtlich der Bespielbarkeit der Plätze den Anordnungen des
Vorstandes und des Platzwartes Folge zu leisten. Dies gilt insbesonders für die Entscheidung 
nach Regenfällen.


Gäste

Ausgenommen an Medenspieltagen und bei offiziellen Veranstaltungen sind Gastspieler zugelassen, sofern ein Mitglied Spielpartner ist. Von Montag bis Freitag sind Gäste in der Zeit von 17.00 – 20.00 Uhr nur für Doppelspiele zugelassen, nicht jedoch für Einzelspiele. In den Sommerferien gilt diese Einschränkung nicht.

Vor Spielbeginn haben sich die Mitglieder und Gastspieler / passive Mitglieder in die aushängende „Gästeliste“ einzutragen  und die Gastgebühr zu entrichten.

Die Gastgebühr beträgt:

- Erwachsene : 5,00 Euro
- Jugendliche : 2,50 Euro

Für die Entrichtung der Gebühr haben die einladenden Mitglieder zu sorgen.

Die Spielberechtigung als Gastspieler wird auf maximal 4 Termine in einer Saison begrenzt. Personen, die ihren Austritt aus dem Verein erklärt haben, sind in dem darauf folgenden Jahr nicht spielberechtigt.


Spielbelegung für Kinder und Jugendliche 

Für Kinder  und Jugendliche gelten die gleichen Spielbedingungen wie für Erwachsene. Sie sind berechtigt auf allen Platzen und zu allen Zeiten  zu spielen. Sie müssen ebenso wie die Erwachsenen vor Spielbeginn ihre Karten stecken.


Trainer und Trainingsstunden 

Der Trainer hat für seine Stunden grundsätzlich Platz 6 zu nutzen. Ein aktueller Trainingsplan ist für alle Mitglieder ersichtlich durch Aushang bekannt zu machen. Der Trainierende darf erst nach Abschluss des Trainings erneut einen Platz belegen. Sollte der für den Trainer reservierte Platz 10 Minuten nach der vollen Stunde noch nicht belegt sein, kann er von allen Mitgliedern für diese Stunde genutzt werden.


Sonstiges

Bei den offiziellen Turnieren behält sich der Vorstand vor, Plätze zu reservieren. Ausnahmeregelungen oder Abweichungen von dieser Spielordnung müssen vom Vorstand genehmigt werden.

Mönchengladbach, den 27. März 2006    
Share by: